Das Wortgebilde Advertorial setzt sich aus den beiden Worten Advertisement (Werbeanzeige) und Editorial (Leitartikel) zusammen. Hierbei wird also eine Werbung als redaktioneller Artikel getarnt. Man könnte böswillig behaupten, dass es sich um Schleichwerbung handelt. Damit der Verbraucher hierbei nicht in die Irre geführt werden kann, müssen redaktionelle Beiträge, welche eher werbend sind, auch als Werbeanzeige gekennzeichnet werden. Das Presserecht schreibt in Deutschland eine Trennung beider Inhalte vor. Neben dem schwarzen und weißen Bereich gibt es im Internet vieles in der Grauzone dazwischen. Meistens findet keine Kennzeichnung statt oder diese ist so gut versteckt, dass es für den Laien schwierig zu erkennen ist.
Durch eine als redaktioneller Inhalt getarnte Werbeanzeige wird die Werbebotschaft bei vielen Nutzern leichter aufgenommen. Das Misstrauen, welches einer Werbung von Grund her mitgebracht wird, fällt hierbei weg. Alle seriösen Medien kennzeichnen inzwischen Advertorials mit „Anzeige“, „Sponsored Post“ oder „Sponsored Link“. Früher war es durchaus gängige Praxis Advertorials zu nutzen, um die Werbebotschaft glaubhafter zu machen.
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