Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Lemon Monkey Network GmbH gegenüber Unternehmern

1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss

1.1 Verträge mit Lemon Monkey Network GmbH (im Folgenden Auftragnehmer oder AN genannt), werden nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen geschlossen. Hiervon bleiben Individualvereinbarungen unberührt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (im Folgenden Auftraggeber oder AG genannt), die von den nachfolgenden Regelungen abweichen, werden ausdrücklich zurückgewiesen.
1.2 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines Vertrages, der ausdrücklichen Annahme eines Angebots, durch Zahlung der ersten Rechnung des AN oder Aufnahme der Leistungserbringung auf Wunsch des AG zustande, je nachdem was zuerst erfolgt.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend nicht gegenüber Verbrauchern, sondern nur gegenüber Unternehmern. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

2. Leistungen, Vertragserfüllung

2.1 Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem Vertrag und der dort enthaltenen Leistungsbeschreibung.
2.2 Der AN ist für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich. Ihm obliegen Konzeption und Umsetzung der geschuldeten Leistung. Er gewährleistet die professionelle Vertragsdurchführung durch hochqualifiziertes eigenes oder unterbeauftragtes Personal. Der AN ist berechtigt, andere Unternehmen oder freie Mitarbeiter mit der Bearbeitung zu beauftragen, ohne dass es hierzu einer Einwilligung des AG bedarf. Sofern der AN die Arbeiten nicht selbst oder durch einen avisierten Mitarbeiter erbringt, bleibt die Vergütung hiervon unberührt.
2.3 Bei Verträgen die eine Optimierung und bessere Auffindbarkeit einer Webseite bei Suchmaschinen im Internet zum Gegenstand haben, wird klargestellt, dass ein bestimmter Erfolg nicht geschuldet wird. Der AN hat keinen Einfluss auf eine Veröffentlichung und das Ranking einer Homepage bei einer Suchmaschine. Dies liegt allein im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers.

3. Laufzeit, Vertragsbeendigung

3.1 Bei Verträgen die keine feste Laufzeit vorsehen oder nicht projektbezogen sind, beträgt die Vertragslaufzeit 3 Monate und verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn nicht von einer Vertragspartei der Verlängerung 4 Wochen vor Vertragsablauf widersprochen wird.
3.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
3.3 Wirkt der AG bei der Vertragserfüllung nicht mit, so dass es dem AN nicht möglich, ist die geschuldete Leistung vertragsgemäß zu erbringen, so steht dem AN nach Ablauf einer von ihm dem AG zur Nacherfüllung gesetzten, angemessenen Frist, ein Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung zu.

4. Vergütung

4.1 Der AN vereinbart in der Regel für seine Tätigkeit oder einzelne Tätigkeiten und Arbeiten eine Vergütung nach Pauschalsätzen oder eine monatlich zu zahlende Pauschale. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Nach Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung stellt der AN dem AG die vertraglich vereinbarte Vergütung in Rechnung. Spätestens mit Zahlung der Vergütung erkennt der AG die Leistung als vertragsgemäß erbracht an.
4.2 Soweit nichts anderes vereinbart, erhält der AN für Leistungen, die über die vertraglich geschuldeten Leistungen hinausgehen, eine Stundenvergütung von 150,- € /Stunde netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die gilt auch für Mehraufwand, den der AN dadurch hat, dass der AG seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere aus Ziffer 6 dieser AGB nicht nachkommt. Aufwendungen, die der AN nach Freigabe durch den AG von Konzepten, Zwischenständen, Zwischenversionen und der Endversion auf Wunsch des AG vorgenommen hat, werden ebenfalls mit 150 €/Stunde netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
4.3 Für Arbeiten, welche auf AG Wunsch außerhalb der regulären Arbeitszeiten durchgeführt werden, gilt ein gesonderter Stundenlohn von 300,- € /Stunde netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die regulären Arbeitszeiten sind Montags bis Freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr. Bei vorhandenem Service-, Hosting-Verträgen oder anderweitig individuellen Stundensätzen wird die Zeit ausserhalb der Geschäftszeiten zeitlich doppelt berechnet, der vereinbarte Stundenpreis verdoppelt sich dadurch.
4.4 Alle Preise verstehen sich zzgl. etwaiger Fremdkosten, sofern nicht anders vereinbart. Fremd- und Sonderkosten (z.B. Fahrtkosten, SEO-Analysetools, Kurierkosten, Übersetzungskosten, Contenterstellungen, Werbebudgets für AdWords-Kosten, Design-Kosten) werden gesondert abgerechnet.
4.5 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder zu den fest vereinbarten Daten.

5. Zahlung, Verzug

5.1. Sofern keine Zahlungsziele vertraglich vereinbart wurden, ist der AN nicht zur Vorleistung verpflichtet und kann Abschlagszahlungen und einen Vorschuss auch in voller Höhe verlangen.
5.2 Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar. Der AG gerät in Verzug, wenn der geforderte Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung auf dem Konto des AN gutgeschrieben ist. Ist der AG in Verzug mit einer Entgeltforderung berechnet der AN Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den AN wird hierdurch nicht berührt.
5.3 Bei Verzug des AG ist der AN berechtigt, alle Maßnahmen bis zum Eingang der vollständigen Zahlung zurückzuhalten und etwaige Tools oder andere Maßnahmen nicht weiter aufrechtzuerhalten und/oder zu betreiben.
5.4 Gerät der AG mit zwei aufeinander folgenden Zahlungen einer monatlich zu zahlenden Pauschale in Verzug, ist der AN berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort zu kündigen. Gleiches gilt, wenn der AG mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, dessen Höhe zwei monatlichen Pauschalen entspricht. Der AG bleibt in diesen Fällen zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet.

6. Pflichten des AG, Annahmeverzug

6.1. Zur Durchführung des Vertrages ist es unerlässlich, dass der AG mitwirkt. Dazu zählt insbesondere, dass der AG alle Informationen, Texte, Bilder und andere Materialien, die zur Leistungserbringung erforderlich sind, dem AN überlässt und die vom AN vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzt. Soweit erforderlich, muss der AG dem AN alle Einsichtsrechte und Passwörter für die jeweilige Internetseite, die Domain, die Konten, den Emailverkehr oder anderer Tools gewähren. Gewährt der AG dem AN diese Einsichtsrechte und Passwörter nicht, kommt der AG in Annahmeverzug, ohne dass es hierzu einer gesonderten Aufforderung bedarf, wenn der AN hierdurch seine Leistung nicht oder nicht vollständig erbringen kann. Der AN ist in diesen Fällen nicht verpflichtet weiter für den AG tätig zu sein. Der AG erklärt, dass alle an den AN weitergegebenen Informationen korrekt, vollständig und aktuell sind. Der AN ist nicht verpflichtet, die Angaben des AG auf deren Richtigkeit hin zu überprüfen.
6.2. Durch den AN vorgeschlagene Konzepte, Pflichtenhefte, Zwischenberichte und andere Handlungsempfehlungen hat der AG sorgfältig zu überprüfen und diese, soweit gefordert freizugeben, sofern diese den vertraglichen geschuldeten Leistungen entsprechen. Bei erkennbaren Fehlern, hat der AG den AN sofort darüber in Kenntnis zu setzen. Unterlässt der AG dies, gilt das Arbeitsergebnis als vertragsgemäß erbracht, es sei denn, der Mangel hat der AN zu vertreten.
6.3. Bei der Erstellung von Websites oder eines Onlineshops hat der AG die Endversion abzunehmen, vorausgesetzt die Endversion ist funktionsfähig und mangelfrei. Nach Erbringung einer vertraglich geschuldeten Leistung hat der AG das Ergebnis dieser Leistung unverzüglich zu untersuchen und einen Mangel dem AN zu melden. war bei der Untersuchung nicht erkennbar.
6.4. Bei der Erstellung von Websites oder eines Onlineshops hat der AG – soweit nichts anderes vereinbart – für die Beschaffung der Domain, die Einstellung in das WorldWideWeb und die dauerhafte Speicherung auf einem Server oder anderem Speichermedium zu sorgen.
6.5. Hat der AG die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als vorbehaltlos erfolgt.
6.6. Wünscht der AG bei seinen Internetseiten eine Verlinkung auf andere Webseiten gilt: Der AN erklärt ausdrücklich, dass keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte auf den verlinkten Seiten genommen werden kann. Der AG ist verpflichtet zu prüfen, ob die verlinkten Seiten rechtswidrige Inhalte enthalten. Für die Überprüfung ist nur der AG verantwortlich.
6.7. Der AG erklärt, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Texte, Bilder, Videos, übersendete Keywords und andere Inhalte nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Sofern Dritte Ansprüche gegen den AN, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen geltend machen, die im Zusammenhang stehen mit Leistungen, die der AN im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages erbracht hat, so erklärt der AG bereits jetzt, dass er den AN von sämtlichen Ansprüchen, Kosten sowie den Kosten der Rechtsvertretung frei hält. Wird dem AG eine Rechtsverletzung bekannt, hat er dies unverzüglich dem AN gegenüber anzuzeigen.
6.8. Der AG hat selbst für eine rechtliche Überprüfung der Arbeitsergebnisse Sorge zu tragen. Der AN gibt Gewähr keine dafür, dass die erstellten Maßnahmen, Websites, Onlineshops oder anderen Arbeitsergebnisse mit den Rechtsvorschriften und der aktuellen Rechtsprechung vereinbar sind.
6.9 Der AG ist verpflichtet dem AN jegliche Änderungen, die für Erfüllung des Vertrages wichtig und erforderlich sind, unverzüglich mitzuteilen.

7. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien sind während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Verschwiegenheit über alle bei der Durchführung des Vertrages zur Kenntnis gelangenden Informationen sowie über geschäftliche Verhältnisse verpflichtet. Dritte, die zur Vertragserfüllung hinzugezogen werden, sind davon ausgenommen. Auch der Inhalt des geschlossenen Vertrages ist vertraulich.

8. Gewährleistung, Haftung

8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas andres bestimmt worden ist.
8.2 Sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche des AG ausgeschlossen. Macht der AG Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen des AN geltend, gilt vorstehender Haftungsausschluss auch zugunsten dieser. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aufgrund a) der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist, c) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) d) im Rahmen eines Garantieversprechens oder e) soweit das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit vom AN, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

9. Rechte an Arbeitsergebnissen

9.1 Der AN bleibt Inhaber aller Rechte, sofern diese nicht im Rahmen der Vertragserfüllung an den AG übertragen werden. Dies umfasst insbesondere die Rechte bezüglich aller Methoden, Verfahren, Workshops, Manuals, Software, Datafiles, Konzepte, Ideen, Erfindungen, Know-how, Handouts, Coaching-, Projekt- und Strategiepapiere und -unterlagen. Auch wenn diese beim AG als Original oder Kopie verbleiben, darf der AG diese nicht über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus vervielfältigen, kopieren, (kostenpflichtig oder kostenlos) verbreiten oder Dritten zugänglich machen. Angebrachte Urhebervermerke (Copyrightvermerke) dürfen nicht beseitigt, verändert oder abgedeckt werden. An den Ergebnissen, die bei der Durchführung des Vertrages entstehen, erwirbt der AG das ausschließliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte, beliebig übertragbare Recht zur uneingeschränkten Nutzung, Änderung und Verwertung, und zwar in der ursprünglichen Form, wie auch in allen nachfolgenden Bearbeitungsformen. Jede andere, als die vertraglich vereinbarte Nutzung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des AN und ist gesondert zu vergüten. An den vom AG eingebrachten Werken bleibt dieser Inhaber aller Rechte.
9.2 Bei der Erstellung einer Webseite stellt der AN dem AG nach vollständiger Bezahlung den Quellcode vollständig zur Verfügung und räumt ihm die Nutzungsrechte an der Website für alle bekannten und unbekannten Nutzungsrechte unwiderruflich und ohne inhaltliche, zeitliche und räumliche Beschränkungen ein. Der AG darf die vertragsgegenständliche Website bearbeiten, ändern, ergänzen oder löschen, ohne dass hierzu einer Einwilligung durch den AN bedarf.
9.3 Soweit der AN für die Webseiten oder Onlineshops Vorlagen Dritter (z.B. WordPress) verwendet, kann eine Rechteeinräumung nur unter den dort geltenden Bedingungen und Reichweite erfolgen.
9.4 Der AG wird den AN bei Onlineprojekten im Impressum als Urheber mit „Lemon Monkey Network GmbH“ benennen. Im Übrigen hat eine Urheberbenennung nur dann zu erfolgten, wenn der AN diese selbst an den entwickelten Materialien angebracht hat.
9.5 Sämtliche der zuvor genannten Rechte werden nur unter der aufschiebenden Bedingung des vollständigen Ausgleichs der fälligen Rechnungen eingeräumt.

10. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Soweit der AG nicht im Einzelfall eine ausdrückliche Einwilligung zu einer weitergehenden Erhebung/Verarbeitung/Nutzung seiner Daten erteilt, erhebt und speichert der AN nur die im Rahmen des Vertrages erlangten personenbezogenen Daten. Der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten stimmt der AG gem. § 4 a BDSG zu.

11. Referenz

Der AN darf den AG auf seiner Webseite oder in anderen Medien als Referenz benennen. Der AN darf ferner die erbrachten Leistungen zu Werbezwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Hiervon umfasst ist auch das Schriftformerfordernis.
12.2 Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
12.3 Vertragssprache ist deutsch.
12.4 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Gleiches gilt für Regelungslücken.

Stand: Mai 2023